Finanzamt Osnabrück

In der Stadt Osnabrück im gleichnamigen Kreis in Niedersachsen ist das Finanzamt Osnabrück-Stadt zuständig. Bürger haben hier die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und erhalten umfassende Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Auch das Finanzamt behandelt Anfragen zur Lohnsteuer und informiert über die relevanten Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen. Um Fristversäumnisse zu vermeiden, sollten die Bürger regelmäßig ihre Steuererklärungen rechtzeitig einreichen. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus könnte ein anderes Finanzamt für Sie zuständig werden. Das Finanzamt Osnabrück-Stadt steht den Bürgern in Fragen zu Steuerbescheiden und Belegen jederzeit zur Verfügung.

Osnabrück im Überblick

Einwohner 166.057 80.775 männlich
85.282 weiblich
Fläche 119,8 km²
Gemeindetyp Kreisfreie Stadt
Bundestagswahlkreis 39

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Steuer, die Napoleon schlug"

Die erste moderne Einkommensteuer der Welt führte der britische Premier William Pitt der Jüngere 1799 ein – ausdrücklich, um den Krieg gegen Napoleon zu finanzieren. Sie galt als „Königin der Steuern" und wurde 1816, ein Jahr nach Waterloo, zunächst wieder abgeschafft.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuer (Vereinigtes Königreich)

Osnabrück-Stadt

Adresse

Süsterstr. 46
49074 Osnabrück

Postfach 1920 , 49009 Osnabrück

Kontakt

Telefon 0541 354-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2366

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE OSNABRUECK

Kontoinhaber: Finanzamt Osnabrück-Stadt

IBAN: DE49265501050000019000

BIC: NOLADE22XXX

Zuständig für Postleitzahlen

49001, 49002, 49003, 49004, 49005, 49006, 49007, 49008, 49009, 49010, 49011, 49012, 49013, 49014, 49015, 49016, 49017, 49018, 49019, 49020, 49021, 49022, 49023, 49024, 49025, 49026, 49027, 49028, 49029, 49030, 49031, 49032, 49033, 49034, 49055, 49056, 49057, 49058, 49059, 49060, 49061, 49062, 49063, 49064, 49065, 49066, 49068, 49069, 49070, 49072, 49074, 49076, 49078, 49080, 49082, 49084, 49086, 49088, 49090, 49093, 49094, 49095, 49096, 49099, 49100, 49101

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Osnabrück

?
Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 460%
Gewerbesteuer 440%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Osnabrück

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Niedersachsen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Osnabrück

Wann hat das Finanzamt Osnabrück geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Osnabrück?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Süsterstr. 46, 49074 Osnabrück, telefonisch unter 0541 354-0 oder per E-Mail an Poststelle@fa-os-s.niedersachsen.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Osnabrück zuständig?

Das Amt ist für Osnabrück mit 66 Postleitzahlen zuständig.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Osnabrück online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Osnabrück abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Niedersachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank