Finanzamt Oßling / Wóslink

Die Gemeinde Oßling / Wóslink, im Kreis Bautzen gelegen, gehört im Freistaat Sachsen zum Finanzamt Hoyerswerda. Für die Bürger dieser Gemeinde ist es wichtig, ihre Einkommensteuererklärung rechtzeitig einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuerangelegenheiten finden Sie im Finanzamt Hoyerswerda kompetente Unterstützung. Bitte beachten Sie die Fristen für die Einreichung von Steuerbescheiden sowie Belegen, um mögliche Schwierigkeiten zu umgehen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass Ihre Zuständigkeit wechselt. Daher empfiehlt es sich, unsere Finanzamt-Suchfunktion zu nutzen, um die richtige Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu finden.

Oßling / Wóslink im Überblick

Einwohner 2.191 1.151 männlich
1.040 weiblich
Fläche 43,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 155

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Hoyerswerda

Adresse

Pforzheimer Platz 1
02977 Hoyerswerda

Postfach 1162 , 02961 Hoyerswerda

Kontakt

Telefon 03571 460-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03571 460-1050

Finanzamtsnummer

3213

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 17.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Hoyerswerda

IBAN: DE81860000000086001527

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

01920

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Oßling / Wóslink

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 480%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank