Finanzamt Ostercappeln

In Ostercappeln, einer Gemeinde im Kreis Osnabrück, Niedersachsen, ist das Finanzamt Osnabrück-Land zuständig. Für die Bürger dieser Gemeinde bietet das Finanzamt umfassende Dienstleistungen an, einschließlich der Einreichung von Einkommensteuererklärungen und der Bearbeitung von Anliegen zur steuerlichen Veranlagung. Wenn Sie Fragen zur Lohnsteuer haben oder Informationen zu Fristen und Steuerbescheiden benötigen, ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Um sicherzustellen, dass Sie immer mit dem richtigen Finanzamt in Kontakt stehen, empfiehlt es sich, unsere Finanzamt-Suchfunktion zu nutzen, um schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt zu ermitteln.

Ostercappeln im Überblick

Einwohner 9.734 4.852 männlich
4.882 weiblich
Fläche 100,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 38

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Steuer auf den Bart

Zar Peter der Große besteuerte ab 1698 das Tragen von Bärten – wer seinen Bart behalten wollte, zahlte bis zu 100 Rubel im Jahr und musste eine Kupfermarke als Nachweis tragen. Ein klassisches Beispiel für eine „Lenkungssteuer", mit der ein Verhalten gezielt verteuert werden sollte.

Quelle: Wikipedia – Liste nicht mehr erhobener Steuerarten

Osnabrück-Land

Adresse

Winkelhausenstraße 24
49090 Osnabrück

Postfach 1280 , 49002 Osnabrück

Kontakt

Telefon 0541 5842-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2365

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. geschlossen
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE MELLE

Kontoinhaber: Finanzamt Osnabrück-Land

IBAN: DE60265522860000110007

BIC: NOLADE21MEL

Zuständig für Postleitzahlen

49179

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ostercappeln

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 395%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank