Finanzamt Osterhofen

Die Gemeinde Osterhofen im Kreis Deggendorf, Freistaat Bayern, ist an das Finanzamt Deggendorf angebunden. Dort haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und alle erforderlichen Informationen zur steuerlichen Veranlagung zu erhalten. Bei Fragen rund um Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheide sind die Mitarbeiter des Finanzamts gerne bereit, zu helfen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann allerdings bedeuten, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. In Osterhofen ist es wichtig, alle Belege gut zu sammeln, um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer steuerlichen Anliegen zu gewährleisten.

Osterhofen im Überblick

Einwohner 12.280 6.076 männlich
6.204 weiblich
Fläche 111,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 226

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Deggendorf

Adresse

Pfleggasse 18
94469 Deggendorf

Postfach 1355 , 94453 Deggendorf

Kontakt

Telefon 0991 384-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0991 384-150

Finanzamtsnummer

9108

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 15.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Langer Donnerstag von März - Juni 7:30 - 17:00 Uhr

Bankverbindung

SPARKASSE DEGGENDORF

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE89741514500240001008

BIC: BYLADEM1DEG

Zuständig für Postleitzahlen

94482, 94483, 94486

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Osterhofen

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Osterhofen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Osterhofen

Wann hat das Finanzamt Osterhofen geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–13:00 Uhr; Di 7:30–13:00 Uhr; Mi 7:30–13:00 Uhr; Do 7:30–15:00 Uhr; Fr 7:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Osterhofen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Pfleggasse 18, 94469 Deggendorf, telefonisch unter 0991 384-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Osterhofen zuständig?

Das Amt ist für Osterhofen mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Osterhofen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Osterhofen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Deggendorf Plattling Hengersberg Schöllnach Bernried Metten Winzer Offenberg Künzing Stephansposching Grafling Moos

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank