Finanzamt Ostheim v.d.Rhön

Die Gemeinde Ostheim v.d.Rhön, im Kreis Rhön-Grabfeld des Freistaates Bayern, gehört zum Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. Wenn Sie Fragen zur Einkommensteuererklärung haben oder Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung benötigen, sind Sie hier genau richtig. Das Finanzamt kümmert sich um die Bearbeitung von Lohnsteuerbescheinigungen und beantwortet Ihre Fragen zu Fristen und Steuerbescheiden. Ein Umzug innerhalb der Region oder über die Gemeindegrenzen hinaus kann einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge haben. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig zu informieren. Mit unserem Finanzamt-Finder finden Sie schnell und unkompliziert heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. So haben Sie stets die richtigen Ansprechpartner an Ihrer Seite, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen in Ostheim v.d.Rhön zu erfüllen.

Ostheim v.d.Rhön im Überblick

Einwohner 3.344 1.665 männlich
1.679 weiblich
Fläche 40,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 247

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Bad Neustadt a.d.S.

Adresse

Meininger Str. 39
97616 Bad Neustadt

Kontakt

Telefon 09771 9104-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09771 9104-444

Finanzamtsnummer

9206

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32790000000079301501

BIC: MARKDEF1790

Zuständig für Postleitzahlen

97641, 97642, 97645, 97647

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ostheim v.d.Rhön

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Grundsteuer A 550%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank