Finanzamt Ostrach

In der Gemeinde Ostrach im Kreis Sigmaringen, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Sigmaringen für die Bürger zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und Antworten auf Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung erhalten. Das Finanzamt bietet Ihnen auch Hilfestellung bei der Lohnsteuer und informiert über wichtige Fristen sowie die Erstellung von Steuerbescheiden. Ein Umzug innerhalb oder außerhalb von Ostrach kann dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Daher empfiehlt es sich, unseren Finanzamt-Finder zu nutzen, um das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts in Ostrach mit ihrem Fachwissen zur Seite. So stellen Sie sicher, dass Ihre Steuererklärung korrekt und fristgerecht eingereicht wird.

Ostrach im Überblick

Einwohner 1.473 729 männlich
744 weiblich
Fläche 8,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Steuer auf den Bart

Zar Peter der Große besteuerte ab 1698 das Tragen von Bärten – wer seinen Bart behalten wollte, zahlte bis zu 100 Rubel im Jahr und musste eine Kupfermarke als Nachweis tragen. Ein klassisches Beispiel für eine „Lenkungssteuer", mit der ein Verhalten gezielt verteuert werden sollte.

Quelle: Wikipedia – Liste nicht mehr erhobener Steuerarten

Sigmaringen

Adresse

Karlstr. 31
72488 Sigmaringen

Kontakt

Telefon 07571 101-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07571 101-300

Finanzamtsnummer

2885

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE40640000000065301501

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

88354, 88356

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ostrach

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Grundsteuer A 430%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank