Finanzamt Parkstetten

In der Gemeinde Parkstetten, gelegen im Kreis Straubing-Bogen im Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Straubing für alle steuerlichen Belange zuständig. Dort können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen oder sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Die Behörde ist auch Ihr Ansprechpartner für Angelegenheiten bezüglich der Lohnsteuer und hilft Ihnen, die richtigen Belege einzureichen. Achten Sie darauf, die festgelegten Fristen einzuhalten, um mögliche Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten zu gewährleisten, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Dieser zeigt Ihnen schnell und unkompliziert, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist.

Parkstetten im Überblick

Einwohner 3.323 1.667 männlich
1.656 weiblich
Fläche 19,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 230

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Überraschend absetzbar – manchmal

Je nach Einzelfall haben Finanzgerichte schon ungewöhnliche Posten anerkannt: etwa Kosten für den CO2-Ausgleich einer Dienstreise oder Gesundheitsausgaben wie eine Magenverkleinerung. Aber Vorsicht: Vieles hängt am konkreten Fall – und für jeden anerkannten Kuriosfall gibt es mindestens einen abgelehnten.

Quelle: Springer Professional – 10 kuriose Geschichten aus dem Steuerrecht

Straubing

Adresse

Fürstenstr. 21
94315 Straubing

Postfach 151 , 94301 Straubing

Kontakt

Telefon 09421 941-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09421 941-272

Finanzamtsnummer

9162

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Do: Jun-Nov: 7:30-15 Uhr; Dez-Mai 7:30 - 17:00 Uhr

Bankverbindung

SPARKASSE REGEN - VIECHTACH

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE89741514500240001008

BIC: BYLADEM1REG

Zuständig für Postleitzahlen

94365

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Parkstetten

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Parkstetten

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Parkstetten

Wann hat das Finanzamt Parkstetten geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–12:00 Uhr; Di 7:30–12:00 Uhr; Mi 7:30–12:00 Uhr; Do 7:30–17:00 Uhr; Fr 7:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Parkstetten?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Fürstenstr. 21, 94315 Straubing, telefonisch unter 09421 941-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Parkstetten zuständig?

Das Amt ist für Parkstetten mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Parkstetten online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Parkstetten abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Straubing Bogen Geiselhöring Mallersdorf-Pfaffenberg Leiblfing Kirchroth Wiesenfelden Aiterhofen Laberweinting Straßkirchen Steinach Oberschneiding

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank