Finanzamt Petershagen/Eggersdorf

Petershagen/Eggersdorf liegt im Kreis Märkisch-Oderland in Brandenburg und wird vom Finanzamt Strausberg betreut. Als Einwohner dieser Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Auch in Bezug auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer stehen Ihnen die Experten des Finanzamts zur Verfügung. Die Einhaltung von Fristen ist hierbei besonders wichtig, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Finder-Suchfunktion. Damit finden Sie unkompliziert den richtigen Ansprechpartner, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu regeln.

Petershagen/Eggersdorf im Überblick

Einwohner 15.432 7.660 männlich
7.772 weiblich
Fläche 17,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 59

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Strausberg

Adresse

Prötzeler Chaussee 12
15344 Strausberg

Kontakt

Telefon 03341 342-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3064

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Strausberg

IBAN: DE38100000000017001504

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15345, 15370

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Petershagen/Eggersdorf

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Grundsteuer A 200%
Grundsteuer B 385%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Petershagen/Eggersdorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Petershagen/Eggersdorf

Wie erreiche ich das Finanzamt Petershagen/Eggersdorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Prötzeler Chaussee 12, 15344 Strausberg, telefonisch unter 03341 342-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Petershagen/Eggersdorf zuständig?

Das Amt ist für Petershagen/Eggersdorf mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Petershagen/Eggersdorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Petershagen/Eggersdorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Strausberg Neuenhagen bei Berlin Hoppegarten Rüdersdorf bei Berlin Fredersdorf-Vogelsdorf Bad Freienwalde (Oder) Altlandsberg Wriezen Müncheberg Seelow Rehfelde Letschin

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank