Finanzamt Pfalzgrafenweiler

Pfalzgrafenweiler, im Kreis Freudenstadt, Baden-Württemberg, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Freudenstadt. Die Bürgerinnen und Bürger haben hier die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu besprechen. Weitere Themen wie Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheide werden ebenfalls am Finanzamt behandelt. Sollten Sie über einen Umzug nachdenken, beachten Sie, dass dies die Zuordnung Ihres zuständigen Finanzamts beeinflussen kann. Um schnell und unkompliziert das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. So stellen Sie sicher, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten fristgerecht und ordnungsgemäß bearbeitet werden.

Pfalzgrafenweiler im Überblick

Einwohner 1.712 848 männlich
864 weiblich
Fläche 11,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 207

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Die „Bagel-Steuer" von New York

In New York City ist ein ganzer Bagel steuerfrei – sobald er aber aufgeschnitten oder mit Frischkäse bestrichen wird, gilt er als „zubereitete Speise" und es fallen rund 8,9 Prozent Umsatzsteuer an. Ein Lehrstück dafür, wie kleinteilig Steuerrecht überall auf der Welt werden kann.

Quelle: NPR – A tax loophole for bagels

Freudenstadt

Adresse

Musbacher Str. 33
72250 Freudenstadt

Kontakt

Telefon 07441/560
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07441/561011

Finanzamtsnummer

2842

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE FREUDENSTADT

IBAN: DE59642510600000019565

BIC: SOLADES1FDS

Zuständig für Postleitzahlen

72281, 72282, 72283, 72285

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Pfalzgrafenweiler

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 355%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Pfalzgrafenweiler

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Pfalzgrafenweiler

Wie erreiche ich das Finanzamt Pfalzgrafenweiler?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Musbacher Str. 33, 72250 Freudenstadt, telefonisch unter 07441/560. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Pfalzgrafenweiler zuständig?

Das Amt ist für Pfalzgrafenweiler mit 4 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Pfalzgrafenweiler online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Pfalzgrafenweiler abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Schopfloch Horb am Neckar Grömbach Glatten Bad Rippoldsau-Schapbach Eutingen im Gäu Freudenstadt Alpirsbach Loßburg Waldachtal Dornstetten Empfingen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank