Finanzamt Pfullendorf

Die Stadt Pfullendorf im Kreis Sigmaringen, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Sigmaringen zugeordnet. In Pfullendorf haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und kompetente Informationen zur steuerlichen Veranlagung zu erhalten. Bei Fragen zur Lohnsteuer sowie zu den notwendigen Fristen sind die Mitarbeiter des Finanzamts Ihnen gerne behilflich. Zudem informieren sie über die Erstellung von Steuerbescheiden und die Einreichung von Belegen. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Um die richtige Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Belange zu finden, können Sie unseren Finanzamt-Finder verwenden. Die Experten in Pfullendorf sind bereit, Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen umfassend zu unterstützen.

Pfullendorf im Überblick

Einwohner 778 390 männlich
388 weiblich
Fläche 7,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Der Trauerredner und der schwarze Anzug

Ein Trauerredner wollte seine schwarze Kleidung von der Steuer absetzen – schließlich trage er sie nur im Beruf. Der Bundesfinanzhof entschied 2022: Nein. Ein schwarzer Anzug ist „bürgerliche Kleidung", die theoretisch auch privat getragen werden kann, und damit keine absetzbare typische Berufsbekleidung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/18

Sigmaringen

Adresse

Karlstr. 31
72488 Sigmaringen

Kontakt

Telefon 07571 101-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07571 101-300

Finanzamtsnummer

2885

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE40640000000065301501

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

88617, 88618, 88619, 88620, 88621, 88622, 88623, 88629, 88630

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Pfullendorf

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Pfullendorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Pfullendorf

Wie erreiche ich das Finanzamt Pfullendorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Karlstr. 31, 72488 Sigmaringen, telefonisch unter 07571 101-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Pfullendorf zuständig?

Das Amt ist für Pfullendorf mit 9 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Pfullendorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Pfullendorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Beuron Sauldorf Ostrach Bingen Herdwangen-Schönach Meßkirch Sigmaringendorf Krauchenwies Illmensee Hettingen Wald Veringenstadt

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank