Finanzamt Prien a.Chiemsee

Die Gemeinde Prien am Chiemsee, im Kreis Rosenheim, Freistaat Bayern, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Rosenheim mit der Außenstelle Wasserburg. Als Einwohner dieser schönen Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer können Sie sich jederzeit an das Finanzamt wenden. Zudem ist es wichtig, sich über die Fristen zur Einreichung von Steuerunterlagen zu informieren und rechtzeitig die notwendigen Belege bereitzustellen. Nutzen Sie auch unsere praktische Finanzamt-Finder-Funktion, um das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden. Berücksichtigen Sie, dass ein Umzug über die Grenzen der Gemeinde Prien am Chiemsee hinweg möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat.

Prien a.Chiemsee im Überblick

Einwohner 10.915 4.951 männlich
5.964 weiblich
Fläche 20,7 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 221

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Rosenheim m. ASt Wasserburg

Adresse

Wittelsbacherstr. 25
83022 Rosenheim

Postfach 100255 , 83002 Rosenheim

Kontakt

Telefon 08031 201-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08031 201-222

Finanzamtsnummer

9156

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Juni bis September: jeden 2. Donnerstag des Monats von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Oktober bis Mai: jeden Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE36700000000071001503

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

83201, 83202, 83203, 83204, 83205, 83206, 83207, 83208, 83209, 83210, 83211, 83212

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Prien a.Chiemsee

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Prien a.Chiemsee

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Prien a.Chiemsee

Wann hat das Finanzamt Prien a.Chiemsee geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–12:30 Uhr; Di 7:30–12:30 Uhr; Mi 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–12:30 Uhr; Fr 7:30–12:30 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Prien a.Chiemsee?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Wittelsbacherstr. 25, 83022 Rosenheim, telefonisch unter 08031 201-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Prien a.Chiemsee zuständig?

Das Amt ist für Prien a.Chiemsee mit 12 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Prien a.Chiemsee online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Prien a.Chiemsee abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Rosenheim Kolbermoor Bad Aibling Bruckmühl Wasserburg a.Inn Raubling Feldkirchen-Westerham Stephanskirchen Bad Feilnbach Bad Endorf Großkarolinenfeld Tuntenhausen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank