Finanzamt Puschendorf

Die Gemeinde Puschendorf ist Teil des Kreises Fürth im Freistaat Bayern und wird vom Finanzamt Mittelfranken-West (218) (bis 31.12.2025 FA Fürth) betreut. Wenn Sie in Puschendorf wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies unkompliziert beim zuständigen Finanzamt erledigen. Diese Institution steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer und zu Fristen hilfreich zur Seite. Auch bei der Klärung von Steuerbescheiden oder bei der Einreichung von Belegen sind die Mitarbeiter des Finanzamts gerne behilflich. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde unter Umständen das zuständige Finanzamt wechseln könnte. Nutzen Sie daher unsere Finanzamt-Finder-Funktion, um immer sicherzugehen, welches Finanzamt für Ihren Wohnort aktuell zuständig ist.

Puschendorf im Überblick

Einwohner 2.195 1.034 männlich
1.161 weiblich
Fläche 3,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 242

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Dänemarks Fettsteuer – nach 15 Monaten gescheitert

Dänemark führte 2011 als weltweit erstes Land eine „Fettsteuer" auf Lebensmittel mit hohem Gehalt an gesättigten Fettsäuren ein (rund 2,15 Euro pro Kilo Fett). Sie galt als bürokratischer Albtraum und wurde schon nach rund 15 Monaten wieder abgeschafft. In Deutschland wird über eine solche Steuer bis heute diskutiert, aber nie eingeführt.

Quelle: Handelsblatt – Dänemark führt Fettsteuer ein

Mittelfranken-West (218) (bis 31.12.2025 FA Fürth)

Adresse

Stresemannplatz 15
90763 Fürth

Kontakt

Telefon 0911 7435-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0911 7435-4015

Finanzamtsnummer

9218

Hinweis

Für Sie sind alle Standorte des Finanzamts Mittelfranken-West zuständig .
Für den Besuch im Servicezentrum ist in der Regel ein Termin erforderlich.
Online-Terminvereinbarung unter https://termin.elster.de/ oder telefonisch unter 0911 7435-4164.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Ihres Finanzamts.

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE48700500000004360470

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

90617

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Puschendorf

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Puschendorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Puschendorf

Wie erreiche ich das Finanzamt Puschendorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Stresemannplatz 15, 90763 Fürth, telefonisch unter 0911 7435-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Puschendorf zuständig?

Das Amt ist für Puschendorf mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Puschendorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Puschendorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Fürth Zirndorf Oberasbach Stein Cadolzburg Langenzenn Roßtal Veitsbronn Wilhermsdorf Großhabersdorf Obermichelbach Seukendorf

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank