Finanzamt Rangsdorf

Rangsdorf ist eine Gemeinde im Kreis Teltow-Fläming, Brandenburg, und wird vom Finanzamt Luckenwalde verwaltet. Einwohner von Rangsdorf können ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer direkt an die Mitarbeiter des Finanzamts wenden. Es ist ratsam, die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung im Auge zu behalten, um mögliche Versäumnisgebühren zu vermeiden. Auch bei Anliegen zu Steuerbescheiden oder benötigten Belegen können Ihnen die Fachkräfte des Finanzamts behilflich sein. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus unter Umständen einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich ziehen kann. Um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln, nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Finder-Funktion.

Rangsdorf im Überblick

Einwohner 11.754 5.709 männlich
6.045 weiblich
Fläche 33,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 62

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Eine Steuer nur im Rotlichtmilieu: das „Düsseldorfer Verfahren"

Beim „Düsseldorfer Verfahren" zieht der Bordellbetreiber von selbstständigen Sexarbeiterinnen pro Anwesenheitstag eine pauschale Steuervorauszahlung (regional meist 20–30 Euro) ein und leitet sie ans Finanzamt weiter. Diese Praxis gibt es seit 1966, ausschließlich in Deutschland – und bis heute ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Quelle: Wikipedia – Düsseldorfer Verfahren

Luckenwalde

Adresse

Erich-Mendelsohn-Straße 2
14943 Luckenwalde

Kontakt

Telefon 03371 606-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3050

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Luckenwalde

IBAN: DE88100000000016001504

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15834

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Rangsdorf

?
Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 413%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Rangsdorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Rangsdorf

Wie erreiche ich das Finanzamt Rangsdorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Erich-Mendelsohn-Straße 2, 14943 Luckenwalde, telefonisch unter 03371 606-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Rangsdorf zuständig?

Das Amt ist für Rangsdorf mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Rangsdorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Rangsdorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Ludwigsfelde Blankenfelde-Mahlow Zossen Luckenwalde Jüterbog Trebbin Großbeeren Am Mellensee Nuthe-Urstromtal Niedergörsdorf Dahme/Mark Baruth/Mark

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank