Finanzamt Rattenkirchen

Die Gemeinde Rattenkirchen im Kreis Mühldorf a.Inn, Freistaat Bayern, fällt unter das Finanzamt Mühldorf. Für die Einwohner von Rattenkirchen ist es wichtig, die Möglichkeit zur Einreichung der Einkommensteuererklärung zu nutzen, sei es online oder persönlich. Das Finanzamt steht Ihnen zudem für alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer zur Verfügung. Achten Sie darauf, die Fristen für die Einreichung von Steuerunterlagen nicht zu versäumen, um Probleme zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus könnte dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Behörde finden, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Das Finanzamt Mühldorf ist Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen Belange und unterstützt Sie gerne.

Rattenkirchen im Überblick

Einwohner 1.068 548 männlich
520 weiblich
Fläche 19,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 211

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Mühldorf

Adresse

Katharinenplatz 16
84453 Mühldorf

Postfach 1369 , 84445 Mühldorf

Kontakt

Telefon 08631 616-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08631 616-100

Finanzamtsnummer

9141

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.45 – 13.00 Uhr
Di. 07.45 – 13.00 Uhr
Mi. 07.45 – 13.00 Uhr
Do. 07.45 – 17.00 Uhr
Fr. 07.45 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 08631/616-338

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE36700000000071001503

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

84431

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Rattenkirchen

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank