Finanzamt Redwitz a.d.Rodach

In Redwitz an der Rodach, einer Gemeinde im Kreis Lichtenfels, Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Lichtenfels für die steuerlichen Anliegen der Bürger zuständig. Wenn Sie in Redwitz wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt Lichtenfels einreichen. Dort erhalten Sie auch Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Achten Sie darauf, die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen einzuhalten, um mögliche Probleme zu vermeiden. Ein Umzug über die Grenzen der Gemeinde hinaus kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, nutzen Sie einfach unsere praktische Suchfunktion. So sind Sie stets gut informiert und können Ihre steuerlichen Belange optimal verwalten.

Redwitz a.d.Rodach im Überblick

Einwohner 3.442 1.699 männlich
1.743 weiblich
Fläche 14,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 239

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Eine Steuer nur im Rotlichtmilieu: das „Düsseldorfer Verfahren"

Beim „Düsseldorfer Verfahren" zieht der Bordellbetreiber von selbstständigen Sexarbeiterinnen pro Anwesenheitstag eine pauschale Steuervorauszahlung (regional meist 20–30 Euro) ein und leitet sie ans Finanzamt weiter. Diese Praxis gibt es seit 1966, ausschließlich in Deutschland – und bis heute ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Quelle: Wikipedia – Düsseldorfer Verfahren

Lichtenfels

Adresse

Kronacher Str. 39
96215 Lichtenfels

Postfach 1680 , 96206 Lichtenfels

Kontakt

Telefon 09571 764-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09571 764-420

Finanzamtsnummer

9230

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.45 – 12.00 Uhr
Di. 07.45 – 12.00 Uhr
Mi. 07.45 – 12.00 Uhr
Do. 07.45 – 12.00 Uhr
Fr. 07.45 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE91700500000004360569

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

96257

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Redwitz a.d.Rodach

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Redwitz a.d.Rodach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Redwitz a.d.Rodach

Wann hat das Finanzamt Redwitz a.d.Rodach geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:45–12:00 Uhr; Di 7:45–12:00 Uhr; Mi 7:45–12:00 Uhr; Do 7:45–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Fr 7:45–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Redwitz a.d.Rodach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Kronacher Str. 39, 96215 Lichtenfels, telefonisch unter 09571 764-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Redwitz a.d.Rodach zuständig?

Das Amt ist für Redwitz a.d.Rodach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Redwitz a.d.Rodach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Redwitz a.d.Rodach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Lichtenfels Bad Staffelstein Burgkunstadt Michelau i.OFr. Ebensfeld Altenkunstadt Weismain Marktzeuln Hochstadt a.Main Marktgraitz

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank