Finanzamt Rheinbrohl

In der Gemeinde Rheinbrohl, die zum Kreis Neuwied in Rheinland-Pfalz gehört, ist das Finanzamt Neuwied zuständig. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung zu erhalten. Dies umfasst unter anderem Fragen zur Lohnsteuer und wichtige Fristen, die Sie nicht aus den Augen verlieren sollten. Achten Sie darauf, alle relevanten Belege rechtzeitig einzureichen, um Ihre Steuerbescheide fristgerecht zu erhalten. Zur einfachen Handhabung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das zuständige Finanzamt zu identifizieren. Sollte ein Umzug in eine andere Gemeinde anstehen, ist es wichtig zu wissen, dass sich dadurch auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern kann, was eine frühzeitige Planung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen erforderlich macht.

Rheinbrohl im Überblick

Einwohner 21.510 10.380 männlich
11.130 weiblich
Fläche 48,5 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 283

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Neuwied

Adresse

Augustastr. 70
56564 Neuwied

Postfach 1561 , 56505 Neuwied

Kontakt

Telefon 02631/9100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02631/91029906

Finanzamtsnummer

2732

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56598

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Rheinbrohl

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Rheinbrohl

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Rheinbrohl

Wann hat das Finanzamt Rheinbrohl geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Rheinbrohl?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Augustastr. 70, 56564 Neuwied, telefonisch unter 02631/9100 oder per E-Mail an Poststelle@fa-nr.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Rheinbrohl zuständig?

Das Amt ist für Rheinbrohl mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Rheinbrohl online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Rheinbrohl abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Leutesdorf Rodenbach bei Puderbach Bad Hönningen Unkel Straßenhaus Kurtscheid Erpel Bonefeld Oberraden Urbach Melsbach Neustadt (Wied)

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank