Finanzamt Rodenbach bei Puderbach

In der Gemeinde Rodenbach bei Puderbach, die im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Neuwied für die steuerlichen Belange der Bürger zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung erhalten. Wenn Sie Belege für Ihre Steuererklärung benötigen oder Informationen zu Steuerbescheiden wünschen, ist das Finanzamt Neuwied der richtige Ansprechpartner für Sie. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. Er wird Ihnen helfen, die richtige Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Rodenbach bei Puderbach zu ermitteln.

Rodenbach bei Puderbach im Überblick

Einwohner 26.733 13.107 männlich
13.626 weiblich
Fläche 65,2 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 284

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Neuwied

Adresse

Augustastr. 70
56564 Neuwied

Postfach 1561 , 56505 Neuwied

Kontakt

Telefon 02631/9100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02631/91029906

Finanzamtsnummer

2732

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57639

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Rodenbach bei Puderbach

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Rodenbach bei Puderbach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Rodenbach bei Puderbach

Wann hat das Finanzamt Rodenbach bei Puderbach geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Rodenbach bei Puderbach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Augustastr. 70, 56564 Neuwied, telefonisch unter 02631/9100 oder per E-Mail an Poststelle@fa-nr.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Rodenbach bei Puderbach zuständig?

Das Amt ist für Rodenbach bei Puderbach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Rodenbach bei Puderbach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Rodenbach bei Puderbach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Leutesdorf Rheinbrohl Bad Hönningen Unkel Straßenhaus Kurtscheid Erpel Bonefeld Oberraden Urbach Melsbach Neustadt (Wied)

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank