Finanzamt Roigheim

Die Gemeinde Roigheim im Kreis Heilbronn, Baden-Württemberg, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Heilbronn. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung sowohl direkt als auch mit Hilfe eines Steuerberaters einreichen. Das Finanzamt ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und den entsprechenden Fristen. Darüber hinaus bietet es Informationen zu Steuerbescheiden und den erforderlichen Belegen, die für die Abwicklung Ihrer Steuerangelegenheiten wichtig sind. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um die richtige Behörde für Ihren Wohnort zu finden, steht Ihnen unsere nützliche Finanzamt-Suchfunktion zur Verfügung. Vertrauen Sie auf die Expertise des Finanzamts Heilbronn, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu klären.

Roigheim im Überblick

Einwohner 570 285 männlich
285 weiblich
Fläche 24,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Heilbronn

Adresse

Moltkestr. 91
74076 Heilbronn

Kontakt

Telefon 07131 7475-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07131 7475-3000

Finanzamtsnummer

2865

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE41600000000062001500

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

74255

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Roigheim

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Roigheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Roigheim

Wie erreiche ich das Finanzamt Roigheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Moltkestr. 91, 74076 Heilbronn, telefonisch unter 07131 7475-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Roigheim zuständig?

Das Amt ist für Roigheim mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Roigheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Roigheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Weinsberg Langenbrettach Heilbronn Lauffen am Neckar Untergruppenbach Gemmingen Lehrensteinsfeld Talheim Obersulm Jagsthausen Gundelsheim Offenau

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank