Finanzamt Rosengarten (Schwäbisch Hall)

Die Gemeinde Rosengarten im Kreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg, hat das Finanzamt Schwäbisch Hall als zuständige Behörde. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten zu lassen. Besonders wichtig sind die Einhaltungen der Fristen, um eine zeitgerechte Bearbeitung Ihrer Steuererklärung sicherzustellen. Wenn Sie Unterstützung bei der Lohnsteuer benötigen, können Sie sich ebenfalls an die Fachkräfte des Finanzamts wenden. Zudem stehen Ihnen Steuerbescheide und Belege zur Verfügung. Über unseren Finanzamt-Finder können Sie schnell herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Bedenken Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Fragen verantwortlich wird.

Rosengarten im Überblick

Einwohner 676 354 männlich
322 weiblich
Fläche 6,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Schwäbisch Hall

Adresse

Bahnhofstr. 25
74523 Schwäbisch Hall

Postfach 100260 , 74502 Schwäbisch Hall

Kontakt

Telefon 0791 752-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0791 752-3900

Finanzamtsnummer

2884

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE SCHWAEBISCH HALL-CRAILSHEIM

IBAN: DE22622500300005070011

BIC: SOLADES1SHA

Zuständig für Postleitzahlen

74536, 74538

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Rosengarten

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Rosengarten

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Rosengarten

Wie erreiche ich das Finanzamt Rosengarten?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Bahnhofstr. 25, 74523 Schwäbisch Hall, telefonisch unter 0791 752-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Rosengarten zuständig?

Das Amt ist für Rosengarten mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Rosengarten online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Rosengarten abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bühlerzell Vellberg Gaildorf Braunsbach Ilshofen Wolpertshausen Schwäbisch Hall Bühlertann Obersontheim Sulzbach-Laufen Untermünkheim Michelbach an der Bilz

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank