Finanzamt Rosenheim

In der Stadt Rosenheim im gleichnamigen Kreis im Freistaat Bayern ist das Finanzamt Rosenheim mit Außenstelle Wasserburg zuständig. Wenn Sie in Rosenheim wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem einreichen und dabei auf die Unterstützung des Finanzamtes zurückgreifen. Ob es um Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer geht, die Mitarbeiter stehen Ihnen hilfsbereit zur Seite. In Rosenheim ist es wichtig, die Fristen für Abgaben im Auge zu behalten, um rechtzeitig agieren zu können. Für Bürger, die umziehen, sollte bedacht werden, dass sich durch einen Wechsel der Wohnadresse möglicherweise auch das zuständige Finanzamt ändert. Mithilfe unserer Finanzamt-Suchfunktion können Sie schnell das verantwortliche Finanzamt für Ihren Wohnort identifizieren. Das Finanzamt Rosenheim bietet umfassende Informationen und Unterstützung zu allen steuerlichen Angelegenheiten.

Rosenheim im Überblick

Einwohner 65.274 32.352 männlich
32.922 weiblich
Fläche 37,2 km²
Gemeindetyp Kreisfreie Stadt
Bundestagswahlkreis 221

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Rosenheim m. ASt Wasserburg

Adresse

Wittelsbacherstr. 25
83022 Rosenheim

Postfach 100255 , 83002 Rosenheim

Kontakt

Telefon 08031 201-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08031 201-222

Finanzamtsnummer

9156

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Juni bis September: jeden 2. Donnerstag des Monats von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Oktober bis Mai: jeden Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE36700000000071001503

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

83001, 83002, 83003, 83004, 83005, 83006, 83007, 83008, 83009, 83011, 83012, 83013, 83014, 83015, 83016, 83017, 83018, 83019, 83022, 83024, 83026, 83027, 83028, 83034

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Rosenheim

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 520%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Rosenheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Rosenheim

Wann hat das Finanzamt Rosenheim geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–12:30 Uhr; Di 7:30–12:30 Uhr; Mi 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–12:30 Uhr; Fr 7:30–12:30 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Rosenheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Wittelsbacherstr. 25, 83022 Rosenheim, telefonisch unter 08031 201-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Rosenheim zuständig?

Das Amt ist für Rosenheim mit 24 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Rosenheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Rosenheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Kolbermoor Bad Aibling Bruckmühl Wasserburg a.Inn Raubling Prien a.Chiemsee Feldkirchen-Westerham Stephanskirchen Bad Feilnbach Bad Endorf Großkarolinenfeld Tuntenhausen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank