Finanzamt Roßtal

Im Kreis Fürth, Freistaat Bayern, gehört die Gemeinde Roßtal zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Mittelfranken-West (218) (bis 31.12.2025 FA Fürth). Bewohner von Roßtal haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer sowie zu Fristen und Steuerbescheiden können Sie sich ebenfalls an Ihr Finanzamt wenden. Die rechtzeitige Einreichung von Belegen ist wichtig, um mögliche Probleme zu vermeiden. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Finanzamts zur Folge hat. Um das für Roßtal zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie einfach unsere umfassende Finanzamt-Finder-Funktion, die Ihnen schnell und zuverlässig weiterhilft.

Roßtal im Überblick

Einwohner 9.663 4.754 männlich
4.909 weiblich
Fläche 44,3 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 242

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Mittelfranken-West (218) (bis 31.12.2025 FA Fürth)

Adresse

Stresemannplatz 15
90763 Fürth

Kontakt

Telefon 0911 7435-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0911 7435-4015

Finanzamtsnummer

9218

Hinweis

Für Sie sind alle Standorte des Finanzamts Mittelfranken-West zuständig .
Für den Besuch im Servicezentrum ist in der Regel ein Termin erforderlich.
Online-Terminvereinbarung unter https://termin.elster.de/ oder telefonisch unter 0911 7435-4164.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Ihres Finanzamts.

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE48700500000004360470

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

90572, 90574

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Roßtal

?
Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Roßtal

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Roßtal

Wie erreiche ich das Finanzamt Roßtal?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Stresemannplatz 15, 90763 Fürth, telefonisch unter 0911 7435-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Roßtal zuständig?

Das Amt ist für Roßtal mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Roßtal online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Roßtal abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Fürth Zirndorf Oberasbach Stein Cadolzburg Langenzenn Veitsbronn Wilhermsdorf Großhabersdorf Obermichelbach Seukendorf Puschendorf

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank