Finanzamt Rottendorf

Für die Bürger von Rottendorf im Kreis Würzburg, Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Würzburg mit der Außenstelle Ochsenfurt zuständig. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Das Team steht Ihnen auch bei Fragen zur Lohnsteuer sowie zur steuerlichen Veranlagung zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass Sie alle Fristen einhalten, hilft Ihnen das Finanzamt gerne weiter. Zudem ist es wichtig, die erhaltenen Steuerbescheide zu verstehen und die notwendigen Belege rechtzeitig einzureichen. Unsere Finanzamt-Suchfunktion ermöglicht es Ihnen, schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt zu finden, auch wenn Sie möglicherweise umziehen sollten. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Ihre Steuerbelange verantwortlich wird.

Rottendorf im Überblick

Einwohner 5.398 2.636 männlich
2.762 weiblich
Fläche 14,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 250

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Würzburg mit Außenstelle Ochsenfurt

Adresse

Ludwigstr. 25
97070 Würzburg

Kontakt

Telefon 0931 387-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0931 387-4444

Finanzamtsnummer

9257

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360593

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

97226, 97228

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Rottendorf

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Grundsteuer A 260%
Grundsteuer B 275%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Rottendorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Rottendorf

Wann hat das Finanzamt Rottendorf geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–13:00 Uhr; Di 7:30–13:00 Uhr; Mi 7:30–13:00 Uhr; Do 7:30–17:00 Uhr; Fr 7:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Rottendorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Ludwigstr. 25, 97070 Würzburg, telefonisch unter 0931 387-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Rottendorf zuständig?

Das Amt ist für Rottendorf mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Rottendorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Rottendorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Würzburg Ochsenfurt Veitshöchheim Höchberg Rimpar Gerbrunn Giebelstadt Estenfeld Waldbüttelbrunn Kürnach Güntersleben Zell a.Main

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank