Finanzamt Satteldorf

In der Gemeinde Satteldorf, die im Kreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Schwäbisch Hall Außenstelle Crailsheim für die steuerlichen Belange zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Antworten auf Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Für Satteldorf-Bewohner ist es wichtig, über die geltenden Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen informiert zu sein, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Zudem bietet das Finanzamt Unterstützung bei der Klärung von Lohnsteuerfragen. Wussten Sie, dass Sie über unseren Finanzamt-Finder schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort finden können? Wenn Sie planen, innerhalb oder außerhalb der Gemeinde zu ziehen, beachten Sie, dass sich dadurch die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern kann.

Satteldorf im Überblick

Einwohner 236 118 männlich
118 weiblich
Fläche 3,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Schwäbisch Hall Außenstelle Crailsheim

Adresse

Bahnhofstr. 25
74523 Schwäbisch Hall

Postfach 100260 , 74502 Schwäbisch Hall

Kontakt

Telefon 07951 401-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07951 401-1500

Finanzamtsnummer

2857

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Service Center (ZIA) für die Außenstelle Crailsheim in der Schillerstr. 1

Bankverbindung

SPARKASSE SCHWAEBISCH HALL-CRAILSHEIM

IBAN: DE22622500300005070011

BIC: SOLADES1SHA

Zuständig für Postleitzahlen

74564, 74587, 74588, 74589

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Satteldorf

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Satteldorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Satteldorf

Wie erreiche ich das Finanzamt Satteldorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Bahnhofstr. 25, 74523 Schwäbisch Hall, telefonisch unter 07951 401-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Satteldorf zuständig?

Das Amt ist für Satteldorf mit 4 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Satteldorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Satteldorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Langenburg Fichtenau Blaufelden Rot am See Schrozberg Stimpfach Kirchberg an der Jagst Frankenhardt Wallhausen Kreßberg Gerabronn Crailsheim

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank