Finanzamt Schallstadt

Für die Gemeinde Schallstadt im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg ist das Finanzamt Freiburg-Land zuständig. Bei Fragen zur Einkommensteuererklärung können Sie sich direkt an Ihr Finanzamt wenden. Das Finanzamt hilft Ihnen bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung und klärt Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Zudem informiert es über Fristen und die Notwendigkeit von Belegen, die für die Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten wichtig sind. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird, weshalb es sinnvoll ist, sich vorab zu informieren. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell das zuständige Finanzamt für Schallstadt zu ermitteln und Ihre steuerlichen Fragen zu klären.

Schallstadt im Überblick

Einwohner 1.702 893 männlich
809 weiblich
Fläche 12,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 207

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Freiburg-Land

Adresse

Stefan-Meier-Str. 133
79104 Freiburg

Kontakt

Telefon 0761 204-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0761 204-3424

Finanzamtsnummer

2807

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE26680000000068001500

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79225, 79227

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Schallstadt

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Schallstadt

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Schallstadt

Wie erreiche ich das Finanzamt Schallstadt?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Stefan-Meier-Str. 133, 79104 Freiburg, telefonisch unter 0761 204-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Schallstadt zuständig?

Das Amt ist für Schallstadt mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Schallstadt online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Schallstadt abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

St. Peter Kirchzarten Gottenheim Bötzingen Vogtsburg im Kaiserstuhl Merzhausen Stegen Eichstetten am Kaiserstuhl Sölden Ebringen Pfaffenweiler Breisach am Rhein

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank