Finanzamt Schierling

Schierling, im Landkreis Regensburg im Freistaat Bayern, ist eine lebendige Gemeinde, die dem Finanzamt Regensburg zugeordnet ist. Wenn Sie hier wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, haben Sie die Möglichkeit, sich direkt an das Finanzamt zu wenden. Es ist wichtig, Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer zeitnah zu klären, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Steuerangelegenheiten zu gewährleisten. Achten Sie darauf, die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärung einzuhalten, da sie entscheidend für die Bearbeitung Ihrer Unterlagen sind. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde könnte sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt genau für Ihren Wohnort verantwortlich ist und welche Informationen Sie benötigen, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu regeln.

Schierling im Überblick

Einwohner 8.395 4.344 männlich
4.051 weiblich
Fläche 77,4 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 232

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Regensburg

Adresse

Galgenbergstr. 31
93053 Regensburg

Kontakt

Telefon 0941 5024-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0941 5024-1199

Finanzamtsnummer

9244

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 15.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.30 Uhr
Fr. 07.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32700500000004360467

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

84067, 84069

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Schierling

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Schierling

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Schierling

Wann hat das Finanzamt Schierling geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–15:00 Uhr; Di 7:30–15:00 Uhr; Mi 7:30–13:00 Uhr; Do 7:30–17:30 Uhr; Fr 7:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Schierling?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Galgenbergstr. 31, 93053 Regensburg, telefonisch unter 0941 5024-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Schierling zuständig?

Das Amt ist für Schierling mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Schierling online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Schierling abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Regensburg Regenstauf Neutraubling Lappersdorf Hemau Nittendorf Obertraubling Wenzenbach Sinzing Pentling Barbing Beratzhausen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank