Finanzamt Schloßböckelheim

In der Gemeinde Schloßböckelheim, die zum Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz gehört, ist das Finanzamt Bad Kreuznach für alle steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Einwohner können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und bei jeglichen Fragen zur steuerlichen Veranlagung die notwendigen Informationen erhalten. Zudem hilft das Finanzamt bei Themen wie der Lohnsteuer und klärt über die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen auf. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise dazu führt, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Anliegen zuständig wird. Um stets den Überblick zu behalten, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen, der Ihnen die Suche nach dem zuständigen Finanzamt erleichtert. So steht Ihnen das Finanzamt Bad Kreuznach bei allen steuerlichen Fragen kompetent zur Seite.

Schloßböckelheim im Überblick

Einwohner 4.088 2.027 männlich
2.061 weiblich
Fläche 56,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 276

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Dierfeld: 9 Einwohner, 900 % Gewerbesteuer

Den höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz Deutschlands hat ausgerechnet die kleinste Gemeinde des Landes: Dierfeld in der Eifel mit nur rund 9 Einwohnern verlangt 900 %. Ein Unternehmen würde dort die höchstmögliche kommunale Gewerbesteuerlast tragen.

Quelle: Wikipedia – Hebesatz (Steuerrecht)

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55596

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Schloßböckelheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 385%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank