Finanzamt Schönwald (Wunsiedel i.Fichtelgebirge)

In Schönwald, im Kreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge, Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Wunsiedel mit Außenstelle Selb zuständig. Wenn Sie als Bürger von Schönwald Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, ist das Finanzamt Ihr erster Ansprechpartner. Die Mitarbeiter stehen Ihnen bei allen Anliegen, einschließlich Lohnsteuerfragen, zur Verfügung. Beachten Sie die relevanten Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden und Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient zu regeln.

Schönwald im Überblick

Einwohner 3.076 1.489 männlich
1.587 weiblich
Fläche 19,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 238

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Wunsiedel mit Außenstelle Selb

Adresse

Sonnenstr. 11
95632 Wunsiedel

Kontakt

Telefon 09232 607-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09232 607-200

Finanzamtsnummer

9258

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HOCHFRANKEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE83780500000380020750

BIC: BYLADEM1HOF

Zuständig für Postleitzahlen

95169, 95170, 95173

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Schönwald

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Schönwald

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Schönwald

Wann hat das Finanzamt Schönwald geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–12:30 Uhr; Di 7:30–12:30 Uhr; Mi 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–12:30 Uhr und 13:30–17:00 Uhr; Fr 7:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Schönwald?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Sonnenstr. 11, 95632 Wunsiedel, telefonisch unter 09232 607-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Schönwald zuständig?

Das Amt ist für Schönwald mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Schönwald online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Schönwald abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Marktredwitz Selb Wunsiedel Arzberg Kirchenlamitz Bad Weißenstadt Marktleuthen Tröstau Röslau Thiersheim Nagel Hohenberg a.d.Eger

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank