Finanzamt Schopfloch (Freudenstadt)

In der Gemeinde Schopfloch, die im Kreis Freudenstadt in Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Freudenstadt zuständig. Wenn Sie in Schopfloch wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, ist dieses Finanzamt Ihr erster Ansprechpartner. Es unterstützt Sie zudem bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und weiteren steuerlichen Anliegen. Beachten Sie, dass es Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung gibt, die nicht versäumt werden sollten. Bei Unklarheiten zu Steuerbescheiden oder zur Aufbewahrung von Belegen steht Ihnen das Finanzamt Freudenstadt ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie umziehen, insbesondere über die Gemeindegrenzen hinaus, kann sich Ihre zuständige Finanzbehörde ändern. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell und einfach zu finden.

Schopfloch im Überblick

Einwohner 19.159 9.111 männlich
10.048 weiblich
Fläche 102,6 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 207

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Freudenstadt

Adresse

Musbacher Str. 33
72250 Freudenstadt

Kontakt

Telefon 07441/560
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07441/561011

Finanzamtsnummer

2842

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE FREUDENSTADT

IBAN: DE59642510600000019565

BIC: SOLADES1FDS

Zuständig für Postleitzahlen

72296

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Schopfloch

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Schopfloch

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Schopfloch

Wie erreiche ich das Finanzamt Schopfloch?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Musbacher Str. 33, 72250 Freudenstadt, telefonisch unter 07441/560. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Schopfloch zuständig?

Das Amt ist für Schopfloch mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Schopfloch online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Schopfloch abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Horb am Neckar Grömbach Glatten Bad Rippoldsau-Schapbach Eutingen im Gäu Pfalzgrafenweiler Freudenstadt Alpirsbach Loßburg Waldachtal Dornstetten Empfingen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank