Finanzamt Schwarzen

Die Gemeinde Schwarzen ist im Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz, angesiedelt und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Simmern-Zell. Hier können Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei steuerlichen Fragestellungen beraten lassen. Das Finanzamt steht auch in Angelegenheiten zur Lohnsteuer zur Verfügung und hilft Ihnen, Fristen für die Einreichung von Belegen zu beachten. Sollte ein Umzug in eine andere Gemeinde anstehen, beachten Sie, dass Sie möglicherweise ein anderes Finanzamt haben werden. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist.

Schwarzen im Überblick

Einwohner 2.962 1.487 männlich
1.475 weiblich
Fläche 12,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 285

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Salz, Streichhölzer, Spielkarten – Steuern, die es nicht mehr gibt

Die uralte Salzsteuer wurde in Deutschland erst zum 1.1.1993 abgeschafft (Aufkommen 1991: 53 Mio. DM). Auch die Zündwarensteuer (auf Streichhölzer) und die Spielkartensteuer verschwanden erst 1981, die Teesteuer und die Leuchtmittelsteuer ebenfalls 1993 – allesamt Bagatellsteuern mit zuletzt geringem Ertrag.

Quelle: Wikipedia – Salzsteuer

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55481

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Schwarzen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank