Finanzamt Schwarzenbach a.Wald

In Schwarzenbach a.Wald, St. im Kreis Hof, im Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Hof mit Außenstellen der Ansprechpartner für alle steuerlichen Belange. Ob Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Fragen zur Lohnsteuer haben – hier erhalten Sie die benötigte Unterstützung. Beachten Sie bitte, dass bei einem Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Daher sollten Sie sich vor einem Umzug informieren, welches Finanzamt Sie dann kontaktieren müssen. Das Finanzamt Hof mit Außenstellen informiert Sie auch über Fristen, die bei der Einreichung von Steuererklärungen zu beachten sind. Zudem können Sie hier Ihre Steuerbescheide und Belege hinterlegen. Um schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen die Suche erheblich erleichtert.

Schwarzenbach a.Wald im Überblick

Einwohner 4.231 2.071 männlich
2.160 weiblich
Fläche 44,6 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 238

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Hof mit Außenstellen

Adresse

Ernst-Reuter-Str. 60
95030 Hof

Postfach 1368 , 95012 Hof

Kontakt

Telefon 09281 929-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09281 929-1500

Finanzamtsnummer

9223

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360690

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

95131

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Schwarzenbach a.Wald

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Schwarzenbach a.Wald

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Schwarzenbach a.Wald

Wann hat das Finanzamt Schwarzenbach a.Wald geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Schwarzenbach a.Wald?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Ernst-Reuter-Str. 60, 95030 Hof, telefonisch unter 09281 929-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Schwarzenbach a.Wald zuständig?

Das Amt ist für Schwarzenbach a.Wald mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Schwarzenbach a.Wald online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Schwarzenbach a.Wald abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Hof Münchberg Rehau Helmbrechts Naila Schwarzenbach a.d.Saale Oberkotzau Selbitz Döhlau Bad Steben Konradsreuth Feilitzsch

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank