Finanzamt Schwarzenfeld

Die Gemeinde Schwarzenfeld im Kreis Schwandorf, Freistaat Bayern, hat das Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg vorm Wald als zuständige Behörde. Bürger dieser Gemeinde können ihre Steuererklärung dort einreichen und erhalten Hilfe bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Die Mitarbeiter des Finanzamts stehen Ihnen auch beifragen zur Lohnsteuer zur Verfügung und informieren über Fristen, die bei der Einreichung der Steuererklärung beachtet werden müssen. Zudem erhalten die Schwarzenfelder wichtige Informationen über Steuerbescheide und entsprechende Belege. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde den Wechsel des Finanzamts zur Folge haben kann.

Schwarzenfeld im Überblick

Einwohner 6.251 3.065 männlich
3.186 weiblich
Fläche 38,3 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 233

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Trüffel günstig, Babywindeln teuer

Im deutschen Mehrwertsteuer-Dschungel gelten Luxus-Lebensmittel wie Trüffel oder Wachteleier als „Grundnahrungsmittel" mit nur 7 %, während auf Babywindeln die vollen 19 % fällig werden. Ein Klassiker der oft als absurd kritisierten Steuersystematik.

Quelle: Handelsblatt

Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W.

Adresse

Friedrich-Ebert-Str. 59
92421 Schwandorf

Kontakt

Telefon 09431 382-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09431 382-111

Finanzamtsnummer

9248

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 12.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE35700500000004360607

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

92515, 92516, 92519, 92521

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Schwarzenfeld

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank