Finanzamt Schwarzenfeld

Die Gemeinde Schwarzenfeld im Kreis Schwandorf, Freistaat Bayern, hat das Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg vorm Wald als zuständige Behörde. Bürger dieser Gemeinde können ihre Steuererklärung dort einreichen und erhalten Hilfe bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Die Mitarbeiter des Finanzamts stehen Ihnen auch beifragen zur Lohnsteuer zur Verfügung und informieren über Fristen, die bei der Einreichung der Steuererklärung beachtet werden müssen. Zudem erhalten die Schwarzenfelder wichtige Informationen über Steuerbescheide und entsprechende Belege. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde den Wechsel des Finanzamts zur Folge haben kann.

Schwarzenfeld im Überblick

Einwohner 6.251 3.065 männlich
3.186 weiblich
Fläche 38,3 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 233

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Der Trauerredner und der schwarze Anzug

Ein Trauerredner wollte seine schwarze Kleidung von der Steuer absetzen – schließlich trage er sie nur im Beruf. Der Bundesfinanzhof entschied 2022: Nein. Ein schwarzer Anzug ist „bürgerliche Kleidung", die theoretisch auch privat getragen werden kann, und damit keine absetzbare typische Berufsbekleidung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/18

Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W.

Adresse

Friedrich-Ebert-Str. 59
92421 Schwandorf

Kontakt

Telefon 09431 382-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09431 382-111

Finanzamtsnummer

9248

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 12.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE35700500000004360607

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

92515, 92516, 92519, 92521

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Schwarzenfeld

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Schwarzenfeld

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Schwarzenfeld

Wann hat das Finanzamt Schwarzenfeld geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–12:00 Uhr; Di 7:30–12:00 Uhr; Mi 7:30–12:00 Uhr; Do 7:30–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr; Fr 7:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Schwarzenfeld?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Friedrich-Ebert-Str. 59, 92421 Schwandorf, telefonisch unter 09431 382-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Schwarzenfeld zuständig?

Das Amt ist für Schwarzenfeld mit 4 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Schwarzenfeld online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Schwarzenfeld abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Schwandorf Burglengenfeld Maxhütte-Haidhof Nittenau Neunburg vorm Wald Teublitz Nabburg Wernberg-Köblitz Wackersdorf Pfreimd Oberviechtach Bodenwöhr

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank