Finanzamt Seekirch

Die Gemeinde Seekirch ist im Kreis Biberach, Baden-Württemberg, angesiedelt und dem Finanzamt Biberach Außenstelle Riedlingen zugeordnet. Wenn Sie in Seekirch wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert beim zuständigen Finanzamt einreichen. Das Finanzamt ist auch Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer haben. Achten Sie darauf, alle notwendigen Belege zu sammeln und die Fristen zur Einreichung einzuhalten, um Probleme zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Das Finanzamt kümmert sich auch um die Erstellung von Steuerbescheiden, die Ihnen wichtige Informationen zu Ihren Steuerverpflichtungen bereitstellen.

Seekirch im Überblick

Einwohner 3.959 1.945 männlich
2.014 weiblich
Fläche 13,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Biberach Außenstelle Riedlingen

Adresse

Bahnhofstr. 11
88400 Biberach

Kontakt

Telefon 07351 59-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07351 591005

Finanzamtsnummer

2879

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Kirchstr. 30, Riedlingen ist die Besucheradresse der Außenstelle, Postanschrift: Bahnhofstr. 11, 88400 Biberach

Bankverbindung

KREISSPARKASSE BIBERACH

IBAN: DE27654500700000000017

BIC: SBCRDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

88422

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Seekirch

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Seekirch

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Seekirch

Wie erreiche ich das Finanzamt Seekirch?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Bahnhofstr. 11, 88400 Biberach, telefonisch unter 07351 59-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Seekirch zuständig?

Das Amt ist für Seekirch mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Seekirch online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Seekirch abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Langenenslingen Alleshausen Unlingen Bad Buchau Altheim Dürmentingen Ertingen Moosburg Riedlingen Uttenweiler Allmannsweiler Dürnau

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank