Finanzamt Senftenberg/Zły Komorow

In der Gemeinde Senftenberg/Zły Komorow, Stadt, im Kreis Oberspreewald-Lausitz, Bundesland Brandenburg, ist das Finanzamt Calau für die steuerlichen Belange zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen, Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären oder Unterstützung bei der Lohnsteuer erhalten. Es ist wichtig, die Fristen im Blick zu behalten, um etwaige Nachteile zu vermeiden. Das Finanzamt hilft Ihnen auch bei der Prüfung von Steuerbescheiden und der Einreichung notwendiger Belege. Wenn Sie in Senftenberg/Zły Komorow wohnen und Unterstützung benötigen, steht Ihnen das Finanzamt Calau zur Verfügung. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus bedeuten kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das für Ihren Wohnort passende Finanzamt zu finden.

Senftenberg/Zły Komorow im Überblick

Einwohner 23.466 11.288 männlich
12.178 weiblich
Fläche 127,6 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 65

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Aachener Kaffeefront" – Schmuggelkrieg um die Kaffeesteuer

Weil Kaffee wegen der Steuer bis 1953 in Deutschland fast dreimal so teuer war wie in Belgien, entstand an der Eifelgrenze die größte Kaffee-Schmuggelzone der Welt. Zwischen 1946 und 1952 wurden dabei 31 Schmuggler und zwei Zöllner erschossen – einmal setzten Schmuggler sogar gestohlene Panzer ein.

Quelle: roastmarket

Calau

Adresse

Springteichallee 25
03205 Calau

Postfach 11 71 , 03201 Calau

Kontakt

Telefon 03541 83-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3057

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Calau

IBAN: DE83100000000010001562

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

01945, 01956, 01957, 01958, 01964, 01968, 01996

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Senftenberg/Zły Komorow

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Grundsteuer A 280%
Grundsteuer B 385%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Senftenberg/Zły Komorow

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Senftenberg/Zły Komorow

Wie erreiche ich das Finanzamt Senftenberg/Zły Komorow?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Springteichallee 25, 03205 Calau, telefonisch unter 03541 83-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Senftenberg/Zły Komorow zuständig?

Das Amt ist für Senftenberg/Zły Komorow mit 7 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Senftenberg/Zły Komorow online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Senftenberg/Zły Komorow abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank