Finanzamt Seukendorf

Die Gemeinde Seukendorf im Kreis Fürth, Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Mittelfranken-West (218) (bis 31.12.2025 FA Fürth) zugeordnet. Wenn Sie in Seukendorf wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, können Sie dies direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt tun. Es hilft Ihnen nicht nur bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung, sondern auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer und bei Fristen. Auch die Bearbeitung von Steuerbescheiden sowie die Einreichung von Belegen werden dort unterstützt. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise zu einem anderen zuständigen Finanzamt führen kann. Um dies zu überprüfen, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder, mit dem Sie schnell herausfinden können, welches Finanzamt für Ihre Adresse verantwortlich ist.

Seukendorf im Überblick

Einwohner 3.127 1.528 männlich
1.599 weiblich
Fläche 8,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 242

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Mittelfranken-West (218) (bis 31.12.2025 FA Fürth)

Adresse

Stresemannplatz 15
90763 Fürth

Kontakt

Telefon 0911 7435-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0911 7435-4015

Finanzamtsnummer

9218

Hinweis

Für Sie sind alle Standorte des Finanzamts Mittelfranken-West zuständig .
Für den Besuch im Servicezentrum ist in der Regel ein Termin erforderlich.
Online-Terminvereinbarung unter https://termin.elster.de/ oder telefonisch unter 0911 7435-4164.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Ihres Finanzamts.

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE48700500000004360470

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

90556

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Seukendorf

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Seukendorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Seukendorf

Wie erreiche ich das Finanzamt Seukendorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Stresemannplatz 15, 90763 Fürth, telefonisch unter 0911 7435-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Seukendorf zuständig?

Das Amt ist für Seukendorf mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Seukendorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Seukendorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Fürth Zirndorf Oberasbach Stein Cadolzburg Langenzenn Roßtal Veitsbronn Wilhermsdorf Großhabersdorf Obermichelbach Puschendorf

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank