Finanzamt Springe

In der Stadt Springe, die zur Region Hannover in Niedersachsen gehört, ist das Finanzamt Hannover-Land I zuständig. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die Behörde wenden. Das Finanzamt unterstützt die Einwohner mit Informationen zu Lohnsteuer, Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen sowie bei der Klärung von Steuerbescheiden und Belegen. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann sich die Zuständigkeit für Ihr Finanzamt ändern. Daher ist es ratsam, sich auch bei einem bevorstehenden Wohnortwechsel rechtzeitig zu informieren. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen dabei, das zuständige Finanzamt für Ihren neuen Wohnort in Springe schnell zu finden. So sind Sie immer gut informiert und können Ihre steuerlichen Belange problemlos verwalten.

Springe im Überblick

Einwohner 28.669 13.987 männlich
14.682 weiblich
Fläche 160,1 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 47

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Trüffel günstig, Babywindeln teuer

Im deutschen Mehrwertsteuer-Dschungel gelten Luxus-Lebensmittel wie Trüffel oder Wachteleier als „Grundnahrungsmittel" mit nur 7 %, während auf Babywindeln die vollen 19 % fällig werden. Ein Klassiker der oft als absurd kritisierten Steuersystematik.

Quelle: Handelsblatt

Hannover-Land I

Adresse

Göttinger Chaus. 83
30459 Hannover

Postfach 910320 , 30423 Hannover

Kontakt

Telefon 0511 419-1
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2323

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

NORDDEUTSCHE LANDESBANK GIROZENTRALE

Kontoinhaber: Finanzamt Hannover-Land I

IBAN: DE41250500000101342434

BIC: NOLADE2HXXX

Zuständig für Postleitzahlen

31825, 31826, 31827, 31828, 31829, 31830, 31832

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Springe

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Grundsteuer A 504%
Grundsteuer B 504%
Gewerbesteuer 450%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Springe

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Niedersachsen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Springe

Wann hat das Finanzamt Springe geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–13:00 Uhr; Di 8:00–13:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr; Fr 8:00–13:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Springe?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Göttinger Chaus. 83, 30459 Hannover, telefonisch unter 0511 419-1 oder per E-Mail an Poststelle@fa-h-l1.niedersachsen.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Springe zuständig?

Das Amt ist für Springe mit 7 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Springe online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Springe abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Niedersachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Laatzen Barsinghausen Ronnenberg Hemmingen Gehrden Pattensen Wennigsen (Deister)

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank