Finanzamt Stadtroda

Die Stadt Stadtroda im Saale-Holzland-Kreis, Freistaat Thüringen, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Jena. In dieser Gemeinde können Sie nicht nur Ihre Einkommensteuererklärung einreichen, sondern auch Antworten auf Fragen zur Lohnsteuer und zu Ihrer steuerlichen Veranlagung erhalten. Es ist ratsam, sich frühzeitig über Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen zu informieren und die entsprechenden Belege bereit zu halten. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. So sind Sie immer gut informiert und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten problemlos regeln.

Stadtroda im Überblick

Einwohner 6.785 3.281 männlich
3.504 weiblich
Fläche 24,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 194

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Jena

Adresse

Leutragraben 8
07743 Jena

Kontakt

Telefon 0361 573626-900
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

4162

Öffnungszeiten

Telefonzeiten:

Mo. 08.00 – 15.00 Uhr
Di. 08.00 – 15.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Die Telefonauskunftsstelle des Finanzamtes Jena steht unter der Rufnummer 0361 573626-900 zur Verfügung. Hier können Anliegen telefonisch vorgetragen und Informationen erteilt werden, welche die persönlichen Steuererklärungen betreffen. Neben Auskünften zum konkreten Steuerfall erteilen die Bediensteten der Telefonauskunftsstelle auch allgemeine Auskünfte beispielsweise über gesetzliche Änderungen, aktuelle steuerrelevante Themen, das Lohnsteuerermäßigungsverfahren sowie zu Steuererklärungsvordrucken. Persönliche Vorsprachen mit den zuständigen Bearbeitern sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bankverbindung

LANDESBANK HESSEN-THUERINGEN

Kontoinhaber: Freistaat Thüringen

IBAN: DE75820500003001111578

BIC: HELADEFF820

Zuständig für Postleitzahlen

07641, 07642, 07646

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Stadtroda

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Grundsteuer A 304%
Grundsteuer B 411%
Gewerbesteuer 383%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Stadtroda

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Thüringen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Stadtroda

Wann hat das Finanzamt Stadtroda geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–15:00 Uhr; Di 8:00–15:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Stadtroda?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Leutragraben 8, 07743 Jena, telefonisch unter 0361 573626-900. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Stadtroda zuständig?

Das Amt ist für Stadtroda mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Stadtroda online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Stadtroda abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Thüringen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Jena Weimar Apolda Eisenberg Hermsdorf Bad Sulza Bad Berka Am Ettersberg Kahla Blankenhain Grammetal Ilmtal-Weinstraße

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank