Finanzamt Starnberg

Die Gemeinde Starnberg, die ebenfalls im Kreis Starnberg im Freistaat Bayern liegt, hat das Finanzamt Starnberg als zuständige Behörde. Als Einwohner können Sie hier Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und bei steuerlichen Fragen kompetente Unterstützung erhalten. Das Finanzamt hilft Ihnen beim Verständnis von Lohnsteuer und informiert Sie über wichtige Fristen für die Abgabe von Steuerbescheiden und notwendigen Belegen. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus ein Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, bieten wir Ihnen unsere Finanzamt-Suchfunktion an. Das Finanzamt Starnberg ist für alle steuerlichen Belange in Starnberg Ihr Ansprechpartner.

Starnberg im Überblick

Einwohner 24.471 11.658 männlich
12.813 weiblich
Fläche 61,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 223

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Starnberg

Adresse

Schloßbergstr. 12
82319 Starnberg

Postfach 1251 , 82317 Starnberg

Kontakt

Telefon 08151 778-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08151 778-250

Finanzamtsnummer

9161

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Ab November 2024 bis Juli 2025 ist das Servicezentrum Donnerstags (nach vorheriger Terminvereinbarung) von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet.

Bankverbindung

SPARKASSE FUERSTENFELDBRUCK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE20700530700008007221

BIC: BYLADEM1FFB

Zuständig für Postleitzahlen

82301, 82302, 82303, 82304, 82305, 82306, 82307, 82308, 82309, 82310, 82311, 82315, 82316, 82317, 82319, 82320, 82321

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Starnberg

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 490%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank