Finanzamt Starzach

Die Gemeinde Starzach im Kreis Tübingen, Baden-Württemberg, unterliegt dem Finanzamt Tübingen, welches den Einwohnern bei allen steuerlichen Fragen zur Seite steht. Ganz gleich, ob es um die Einreichung der Einkommensteuererklärung, die Klärung von Lohnsteuerfragen oder die steuerliche Veranlagung geht, das Finanzamt bietet umfassende Unterstützung. Darüber hinaus ist es wichtig, die entsprechenden Fristen im Auge zu behalten, um keine Fristversäumnisse zu riskieren. Die Bürger von Starzach sollten auch beachten, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise den Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Um den Überblick zu behalten, empfehlen wir Ihnen, unseren Finanzamt-Finder zu nutzen, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden. Ihr Finanzamt in Tübingen steht Ihnen dabei jederzeit zur Verfügung, um Fragen zu Steuerbescheiden und notwendigen Belegen zu klären.

Starzach im Überblick

Einwohner 2.771 1.386 männlich
1.385 weiblich
Fläche 15,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Eine Steuer nur im Rotlichtmilieu: das „Düsseldorfer Verfahren"

Beim „Düsseldorfer Verfahren" zieht der Bordellbetreiber von selbstständigen Sexarbeiterinnen pro Anwesenheitstag eine pauschale Steuervorauszahlung (regional meist 20–30 Euro) ein und leitet sie ans Finanzamt weiter. Diese Praxis gibt es seit 1966, ausschließlich in Deutschland – und bis heute ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Quelle: Wikipedia – Düsseldorfer Verfahren

Tübingen

Adresse

Steinlachallee 6
72072 Tübingen

Postfach 1520 , 72005 Tübingen

Kontakt

Telefon 07071/7570
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07071/7574500

Finanzamtsnummer

2886

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE94640000000064001505

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

72181

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Starzach

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Grundsteuer A 410%
Grundsteuer B 550%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank