Finanzamt Starzach

Die Gemeinde Starzach im Kreis Tübingen, Baden-Württemberg, unterliegt dem Finanzamt Tübingen, welches den Einwohnern bei allen steuerlichen Fragen zur Seite steht. Ganz gleich, ob es um die Einreichung der Einkommensteuererklärung, die Klärung von Lohnsteuerfragen oder die steuerliche Veranlagung geht, das Finanzamt bietet umfassende Unterstützung. Darüber hinaus ist es wichtig, die entsprechenden Fristen im Auge zu behalten, um keine Fristversäumnisse zu riskieren. Die Bürger von Starzach sollten auch beachten, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise den Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Um den Überblick zu behalten, empfehlen wir Ihnen, unseren Finanzamt-Finder zu nutzen, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden. Ihr Finanzamt in Tübingen steht Ihnen dabei jederzeit zur Verfügung, um Fragen zu Steuerbescheiden und notwendigen Belegen zu klären.

Starzach im Überblick

Einwohner 2.771 1.386 männlich
1.385 weiblich
Fläche 15,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Tübingen

Adresse

Steinlachallee 6
72072 Tübingen

Postfach 1520 , 72005 Tübingen

Kontakt

Telefon 07071/7570
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07071/7574500

Finanzamtsnummer

2886

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE94640000000064001505

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

72181

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Starzach

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Grundsteuer A 410%
Grundsteuer B 550%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Starzach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Starzach

Wie erreiche ich das Finanzamt Starzach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Steinlachallee 6, 72072 Tübingen, telefonisch unter 07071/7570. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Starzach zuständig?

Das Amt ist für Starzach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Starzach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Starzach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Tübingen Kusterdingen Mössingen Dußlingen Ofterdingen Dettenhausen Kirchentellinsfurt Neustetten Hirrlingen Nehren Ammerbuch Gomaringen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank