Finanzamt Staufen im Breisgau

In der Stadt Staufen im Breisgau, die im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Müllheim für die steuerlichen Belange zuständig. Wenn Sie Fragen zur Einkommensteuererklärung haben oder Informationen zur steuerlichen Veranlagung benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts zur Verfügung. Hier können Sie Ihre Steuererklärung einreichen und erhalten wichtige Informationen zu Fristen und erforderlichen Belegen. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde unter Umständen den Wechsel Ihres zuständigen Finanzamtes zur Folge hat. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle für Ihre Steuerangelegenheiten haben, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das zuständige Finanzamt für die Stadt Staufen zu ermitteln.

Staufen im Breisgau im Überblick

Einwohner 4.177 2.027 männlich
2.150 weiblich
Fläche 13,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 207

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Müllheim

Adresse

Goethestr. 11
79379 Müllheim

Postfach 1461 , 79374 Müllheim

Kontakt

Telefon 07631 189-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07631 189-190

Finanzamtsnummer

2812

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE20680000000068001511

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79216, 79217, 79219

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Staufen im Breisgau

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Staufen im Breisgau

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Staufen im Breisgau

Wie erreiche ich das Finanzamt Staufen im Breisgau?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Goethestr. 11, 79379 Müllheim, telefonisch unter 07631 189-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Staufen im Breisgau zuständig?

Das Amt ist für Staufen im Breisgau mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Staufen im Breisgau online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Staufen im Breisgau abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank