Finanzamt Steffeln

Die Gemeinde Steffeln befindet sich im Kreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz und wird vom Finanzamt Wittlich betreut. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuerangelegenheiten ist das Finanzamt Wittlich ebenfalls der richtige Ansprechpartner. Auch Informationen zu Fristen und zur Einreichung von Belegen erhalten Sie dort. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann jedoch dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Um zu prüfen, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie am besten unseren Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Wittlich ist somit Ihr wesentlicher Partner für alle steuerlichen Fragen in Steffeln.

Steffeln im Überblick

Einwohner 1.221 607 männlich
614 weiblich
Fläche 16,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54597

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Steffeln

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank