Finanzamt Steinhöfel

In Steinhöfel, einer Gemeinde im Kreis Oder-Spree, Brandenburg, ist das Finanzamt Frankfurt (Oder) die zentrale Anlaufstelle für alle steuerlichen Belange. Einwohner von Steinhöfel haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen. Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer und zu den erforderlichen Belegen können Sie ebenfalls an die dortigen Fachkräfte richten. Ein rechtzeitiger Blick auf Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen kann Ihnen helfen, Fristen zu wahren und mögliche Versäumniszuschläge zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus müssen Sie sich darauf einstellen, dass Sie möglicherweise ein anderes Finanzamt aufsuchen müssen. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln und alle notwendigen Informationen schnell zu erhalten.

Steinhöfel im Überblick

Einwohner 4.374 2.180 männlich
2.194 weiblich
Fläche 160,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 63

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Im Schnitt gibt es 1.240 Euro zurück

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt im Schnitt Geld zurück: Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Erstattung bei 1.240 Euro. Von 15,2 Mio. veranlagten Steuerpflichtigen erhielten 13,2 Mio. eine Rückzahlung – sich erklären lohnt sich also fast immer.

Quelle: Destatis

Frankfurt (Oder)

Adresse

Müllroser Chaussee 53
15236 Frankfurt (Oder)

Kontakt

Telefon 0335 60676-1399
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3061

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Frankfurt (Oder)

IBAN: DE92100000000017001502

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15518

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Steinhöfel

?
Grundsteuer A 315%
Grundsteuer B 405%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Steinhöfel

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Steinhöfel

Wie erreiche ich das Finanzamt Steinhöfel?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Müllroser Chaussee 53, 15236 Frankfurt (Oder), telefonisch unter 0335 60676-1399. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Steinhöfel zuständig?

Das Amt ist für Steinhöfel mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Steinhöfel online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Steinhöfel abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Frankfurt (Oder) Fürstenwalde/Spree Eisenhüttenstadt Schöneiche bei Berlin Erkner Storkow (Mark) Grünheide (Mark) Woltersdorf Beeskow Bad Saarow Müllrose Neuzelle

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank