Finanzamt Steinhöring

In Steinhöring, einer Gemeinde im Kreis Ebersberg im Freistaat Bayern, sind die steuerlichen Belange durch das Finanzamt Ebersberg geregelt. Als Einwohner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert dort einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer ist das Finanzamt Ebersberg Ihr Ansprechpartner. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle finden, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. So erhalten Sie schnell die nötigen Informationen und sind bestens vorbereitet, wenn es um Steuerbescheide und Belege geht.

Steinhöring im Überblick

Einwohner 3.894 1.918 männlich
1.976 weiblich
Fläche 36,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 212

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Ebersberg

Adresse

Schloßplatz 1
85560 Ebersberg

Kontakt

Telefon 08092 267-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08092 267-102

Finanzamtsnummer

9112

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.00 – 12.00 Uhr
Di. 07.00 – 12.00 Uhr
Mi. 07.00 – 12.00 Uhr
Do. 07.00 – 12.00 Uhr
Fr. 07.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Servicezentrum 01.10. - 31.05.: jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr; 01.06. - 30.09.: jeden 1. Donnerstag im Monat 13.00 bis 17.00 Uhr

Bankverbindung

UNICREDIT BANK GMBH (HYPOVEREINSBANK)

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE39700211800004001010

BIC: HYVEDEMM418

Zuständig für Postleitzahlen

85641, 85643

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Steinhöring

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Steinhöring

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Steinhöring

Wann hat das Finanzamt Steinhöring geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:00–12:00 Uhr; Di 7:00–12:00 Uhr; Mi 7:00–12:00 Uhr; Do 7:00–12:00 Uhr; Fr 7:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Steinhöring?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schloßplatz 1, 85560 Ebersberg, telefonisch unter 08092 267-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Steinhöring zuständig?

Das Amt ist für Steinhöring mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Steinhöring online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Steinhöring abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Vaterstetten Poing Grafing b.München Markt Schwaben Ebersberg Kirchseeon Zorneding Pliening Glonn Aßling Anzing Forstinning

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank