Finanzamt Stephanskirchen

In Stephanskirchen, einer Gemeinde im Kreis Rosenheim im Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg für alle steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Bewohner von Stephanskirchen können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung wertvolle Unterstützung erhalten. Die Fachkräfte im Finanzamt stehen bereit, um Ihnen bei Lohnsteuerfragen und bei der Einhaltung von Fristen zu helfen. Zu beachten ist, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Um dies zu vermeiden und stets gut informiert zu sein, empfehlen wir die Nutzung unserer Finanzamt-Suchfunktion. Damit finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort in Stephanskirchen zuständig ist. Ihr Finanzamt ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner für alle steuerlichen Belange.

Stephanskirchen im Überblick

Einwohner 10.558 5.152 männlich
5.406 weiblich
Fläche 26,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 221

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Rosenheim m. ASt Wasserburg

Adresse

Wittelsbacherstr. 25
83022 Rosenheim

Postfach 100255 , 83002 Rosenheim

Kontakt

Telefon 08031 201-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08031 201-222

Finanzamtsnummer

9156

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Juni bis September: jeden 2. Donnerstag des Monats von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Oktober bis Mai: jeden Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE36700000000071001503

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

83065, 83066, 83067, 83069, 83071

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Stephanskirchen

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Grundsteuer A 270%
Grundsteuer B 270%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Stephanskirchen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Stephanskirchen

Wann hat das Finanzamt Stephanskirchen geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–12:30 Uhr; Di 7:30–12:30 Uhr; Mi 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–12:30 Uhr; Fr 7:30–12:30 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Stephanskirchen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Wittelsbacherstr. 25, 83022 Rosenheim, telefonisch unter 08031 201-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Stephanskirchen zuständig?

Das Amt ist für Stephanskirchen mit 5 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Stephanskirchen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Stephanskirchen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Rosenheim Kolbermoor Bad Aibling Bruckmühl Wasserburg a.Inn Raubling Prien a.Chiemsee Feldkirchen-Westerham Bad Feilnbach Bad Endorf Großkarolinenfeld Tuntenhausen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank