Finanzamt Stolpen

In der Stadt Stolpen, die im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Freistaat Sachsen liegt, sind die Bürger dem Finanzamt Pirna zugeordnet. Falls Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies bequem beim zuständigen Finanzamt tun. Das Finanzamt Pirna bietet Ihnen Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Achten Sie auf die Fristen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Erklärungen zu verhindern. Zudem informiert das Finanzamt über die notwendigen Belege, die für die Erstellung Ihrer Steuerbescheide gebraucht werden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann Ihre Finanzamt-Zuständigkeit beeinflussen. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle finden, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder.

Stolpen im Überblick

Einwohner 5.436 2.714 männlich
2.722 weiblich
Fläche 60,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 157

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Pirna

Adresse

Clara-Zetkin-Straße 1
01796 Pirna

Kontakt

Telefon 03501 551-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03501 551-9000

Finanzamtsnummer

3210

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Pirna

IBAN: DE32860000000086001536

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

01833

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Stolpen

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 395%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Stolpen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Sachsen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Stolpen

Wann hat das Finanzamt Stolpen geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–15:30 Uhr; Di 7:30–18:00 Uhr; Mi 7:30–13:00 Uhr; Do 7:30–17:00 Uhr; Fr 7:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Stolpen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Clara-Zetkin-Straße 1, 01796 Pirna, telefonisch unter 03501 551-0 oder per E-Mail an poststelle@fa-pirna.smf.sachsen.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Stolpen zuständig?

Das Amt ist für Stolpen mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Stolpen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Stolpen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Sachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Pirna Freital Heidenau Wilsdruff Dippoldiswalde Neustadt in Sachsen Bannewitz Sebnitz Altenberg Klingenberg Glashütte Dohna

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank