Finanzamt Straßenhaus

Die Gemeinde Straßenhaus im Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Neuwied. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei steuerlichen Fragen umfassend beraten lassen. Das Finanzamt ist auch Ihr Ansprechpartner für Themen wie Lohnsteuer, Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen und Informationen zu Steuerbescheiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Daher sollten Sie vor einem Umzug unseren Finanzamt-Finder nutzen, um sicherzustellen, dass Sie das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort Straßenhaus wählen. Damit sind Sie bestens für Ihre steuerlichen Anforderungen gewappnet.

Straßenhaus im Überblick

Einwohner 13.722 6.819 männlich
6.903 weiblich
Fläche 48,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 283

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

Ein hauptberuflicher Torwarttrainer durfte prüfen lassen, ob sein Sky-Bundesliga-Abo (46,90 €/Monat) als Werbungskosten absetzbar ist. Der Bundesfinanzhof entschied 2019: Bei tatsächlich beruflicher Nutzung ist das möglich – das Finanzgericht solle sogar Spieler und Trainerkollegen als Zeugen vernehmen.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 24/16

Neuwied

Adresse

Augustastr. 70
56564 Neuwied

Postfach 1561 , 56505 Neuwied

Kontakt

Telefon 02631/9100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02631/91029906

Finanzamtsnummer

2732

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56585, 56587

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Straßenhaus

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Straßenhaus

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Straßenhaus

Wann hat das Finanzamt Straßenhaus geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Straßenhaus?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Augustastr. 70, 56564 Neuwied, telefonisch unter 02631/9100 oder per E-Mail an Poststelle@fa-nr.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Straßenhaus zuständig?

Das Amt ist für Straßenhaus mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Straßenhaus online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Straßenhaus abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Leutesdorf Rodenbach bei Puderbach Rheinbrohl Bad Hönningen Unkel Kurtscheid Erpel Bonefeld Oberraden Urbach Melsbach Neustadt (Wied)

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank