Finanzamt Sulzbach an der Murr

Sulzbach an der Murr, im Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg, gehört zum Finanzamt Backnang. Hier können Sie als Einwohner Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die Experten des Finanzamts wenden. Unterstützung erhalten Sie auch bei Themen wie Lohnsteuer und den damit verbundenen Abgabefristen. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts bedeutet. Um zu klären, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion. Damit behalten Sie stets den Überblick über Ihre steuerlichen Angelegenheiten und können sicherstellen, dass alle erforderlichen Belege fristgerecht eingereicht werden.

Sulzbach an der Murr im Überblick

Einwohner 395 201 männlich
194 weiblich
Fläche 6,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Backnang

Adresse

Spinnerei 48
71522 Backnang

Postfach 1260 , 71502 Backnang

Kontakt

Telefon 07191 12-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07191 12-221

Finanzamtsnummer

2851

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE07600000000060201501

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

71555, 71556, 71560

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Sulzbach an der Murr

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Sulzbach an der Murr

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Sulzbach an der Murr

Wie erreiche ich das Finanzamt Sulzbach an der Murr?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Spinnerei 48, 71522 Backnang, telefonisch unter 07191 12-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Sulzbach an der Murr zuständig?

Das Amt ist für Sulzbach an der Murr mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Sulzbach an der Murr online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Sulzbach an der Murr abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Burgstetten Auenwald Aspach Murrhardt Weissach im Tal Kirchberg an der Murr Allmersbach im Tal Großerlach Althütte Oppenweiler Backnang Spiegelberg

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank