Finanzamt Sulzbach-Laufen

In der Gemeinde Sulzbach-Laufen, die im Kreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Schwäbisch Hall für steuerliche Fragen zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung erhalten. Auch wenn es um die Lohnsteuer geht, sind die Mitarbeiter des Finanzamts bereit, Ihnen weiterzuhelfen. Achten Sie darauf, die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärung einzuhalten, um rechtzeitig einen Steuerbescheid zu erhalten. Bei Bedarf können Sie auch Belege anfordern. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell die zuständige Behörde für Ihren Wohnort zu finden. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich zieht.

Sulzbach-Laufen im Überblick

Einwohner 199 103 männlich
96 weiblich
Fläche 5,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Schwäbisch Hall

Adresse

Bahnhofstr. 25
74523 Schwäbisch Hall

Postfach 100260 , 74502 Schwäbisch Hall

Kontakt

Telefon 0791 752-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0791 752-3900

Finanzamtsnummer

2884

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE SCHWAEBISCH HALL-CRAILSHEIM

IBAN: DE22622500300005070011

BIC: SOLADES1SHA

Zuständig für Postleitzahlen

74429

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Sulzbach-Laufen

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Sulzbach-Laufen

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Sulzbach-Laufen

Wie erreiche ich das Finanzamt Sulzbach-Laufen?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Bahnhofstr. 25, 74523 Schwäbisch Hall, telefonisch unter 0791 752-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Sulzbach-Laufen zuständig?

Das Amt ist für Sulzbach-Laufen mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Sulzbach-Laufen online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Sulzbach-Laufen abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bühlerzell Vellberg Gaildorf Rosengarten Braunsbach Ilshofen Wolpertshausen Schwäbisch Hall Bühlertann Obersontheim Untermünkheim Michelbach an der Bilz

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank