Finanzamt Sundhagen

In Sundhagen, einer Gemeinde im Kreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern, ist das Finanzamt Stralsund zuständig. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärungen einzureichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur Lohnsteuer sowie zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt informiert auch über wichtige Fristen und die Erstellung von Steuerbescheiden. Um bei der Einreichung Ihrer Steuerunterlagen keine Fristen zu verpassen, ist es ratsam, alle relevanten Belege frühzeitig zusammenzustellen. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich zieht. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Kontaktstelle haben, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Stralsund ist Ihr Ansprechpartner in Sundhagen, um Ihnen bei Ihren steuerlichen Anliegen behilflich zu sein.

Sundhagen im Überblick

Einwohner 5.096 2.542 männlich
2.554 weiblich
Fläche 159,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 15

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Köln besteuert Sex pro Quadratmeter

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Quelle: Stadt Köln

Stralsund

Adresse

Zur Schwedenschanze 1
18435 Stralsund

Postfach 2241 , 18409 Stralsund

Kontakt

Telefon 0385 588-48000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0385 588-48300

Finanzamtsnummer

4082

Öffnungszeiten

Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA):

Mo. 09.00 – 12.00 Uhr
Di. 09.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09.00 – 12.00 Uhr
Fr. 09.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Erreichbarkeitszeiten Zentrale Telefon-Servicestelle (T-ZIA): Mo: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Di: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Mi: 09:00-12:00 Do: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Fr: 09:00-12:00

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Stralsund

IBAN: DE17130000000013001513

BIC: MARKDEF1130

Zuständig für Postleitzahlen

18519

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Sundhagen

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank