Finanzamt Teublitz

In der Gemeinde Teublitz im Kreis Schwandorf, Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Schwandorf mit der Außenstelle Neunburg vorm Wald zuständig. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Zudem beantwortet das Finanzamt Anliegen zu Lohnsteuer und stellt Steuerbescheide aus. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen zu beachten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Wer innerhalb von Teublitz umzieht, bleibt in der Regel beim gleichen Finanzamt, jedoch kann ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus eine Zuständigkeitsänderung zur Folge haben. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um einfach und schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln und alle notwendigen Informationen zu erhalten.

Teublitz im Überblick

Einwohner 8.060 3.997 männlich
4.063 weiblich
Fläche 38,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 233

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W.

Adresse

Friedrich-Ebert-Str. 59
92421 Schwandorf

Kontakt

Telefon 09431 382-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09431 382-111

Finanzamtsnummer

9248

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 12.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE35700500000004360607

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

93156, 93158

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Teublitz

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Grundsteuer A 390%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Teublitz

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Teublitz

Wann hat das Finanzamt Teublitz geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–12:00 Uhr; Di 7:30–12:00 Uhr; Mi 7:30–12:00 Uhr; Do 7:30–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr; Fr 7:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Teublitz?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Friedrich-Ebert-Str. 59, 92421 Schwandorf, telefonisch unter 09431 382-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Teublitz zuständig?

Das Amt ist für Teublitz mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Teublitz online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Teublitz abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Schwandorf Burglengenfeld Maxhütte-Haidhof Nittenau Neunburg vorm Wald Nabburg Schwarzenfeld Wernberg-Köblitz Wackersdorf Pfreimd Oberviechtach Bodenwöhr

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank