Finanzamt Töpen

In der Gemeinde Töpen, die im Kreis Hof, im Freistaat Bayern liegt, ist das Finanzamt Hof mit Außenstellen zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung von den Mitarbeitern des Finanzamtes unterstützen lassen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert, was bedeutet, dass Sie sich vor einem Umzug informieren sollten, an wen Sie sich dann wenden müssen. Das Finanzamt bietet umfassende Informationen zu Fristen und Terminen, die für die Einreichung Ihrer Steuererklärungen wichtig sind. Auch Steuerbescheide und Belege können Sie im Finanzamt Hof mit Außenstellen einreichen. Um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder.

Töpen im Überblick

Einwohner 990 485 männlich
505 weiblich
Fläche 20,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 238

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Über 500 Finanzämter wachen über die Steuer

In Deutschland gibt es rund 540 Finanzämter, verteilt auf die 16 Bundesländer. Rechnet man Spezialbehörden für Steuerfahndung, Strafsachen und Betriebsprüfung mit, kommt man auf über 600 Ämter.

Quelle: smartsteuer

Hof mit Außenstellen

Adresse

Ernst-Reuter-Str. 60
95030 Hof

Postfach 1368 , 95012 Hof

Kontakt

Telefon 09281 929-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09281 929-1500

Finanzamtsnummer

9223

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360690

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

95183

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Töpen

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Grundsteuer A 290%
Grundsteuer B 290%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank